Leistungssportliche WETTKÄMPFE SEIT 22. JUNI WIEDER MÖGLICH

03. Jul 2020
AKTUELL

Leistungs­sportliche Wettkämpfe SEIT 22. JUNI WIEDER MÖGLICH

FLVW ebnet Weg für erste leistungssportliche Wettkämpfe

Durch die allgemeinen und spezifischen Lockerungen, welche mit der CoronaSchVO (gültig ab 15.06.2020) durch das Land NRW veröffentlicht wurden, sah die Leichtathletik-Kommission Wettkampforganisation des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) eine Grundlage, leistungssportliche Wettkämpfe im Freien unter folgenden Voraussetzungen wieder zu genehmigen:

  1.      Es handelt sich um kleinere Wettkämpfe oder Wettbewerbe einzelner Disziplinen (Disziplingruppen), da Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis zum 31. August 2020 weiterhin untersagt sind.

  2.      Verpflichtung des Veranstalters zur gesicherten Einhaltung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz (vgl. § 9 Abs. 1 der CoronaSchVO).

  3.      Schriftliche Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige Kommune/Behörde auf Grundlage eines dort vom Veranstalter vorzulegenden Hygienekonzeptes gemäß CoronaSchVO.

  4.      Information und Aufklärung durch den Veranstalter über Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Abstandsgebot, Mund-Nase-Bedeckung und Hygienemaßnahmen (gemäß CoronaSchVO) durch Aushänge auf der Anlage.

  5.      Sicherstellung der „einfachen Rückverfolgbarkeit“ (vgl. § 2a CoronaSchVO), d.h. Registrierung von Name, Adresse und Telefonnummer der Athleten/innen inkl. Aufbewahrung über vier Wochen sowie das Einholen der Einverständniserklärung gemäß Datenschutzverordnung.

  6.      Zulassung von maximal 100 Zuschauern inkl. Trainer/Betreuer außerhalb des Innenraumes unter Sicherstellung deren „einfacher Rückverfolgbarkeit“ (vgl. § 2a CoronaSchVO), d.h. Registrierung von Name, Adresse und Telefonnummer inkl. Aufbewahrung über vier Wochen sowie das Einholen der Einverständniserklärung gemäß Datenschutzverordnung.

  7.      Begrenzung der anwesenden Personenzahl pro Wettbewerb/Wettkampfanlage auf maximal 30 Personen (Teilnehmer und Kampfrichter/Helfer).

  8.      Kein Zutritt von Trainern/Betreuern zum Innenraum und zur Wettkampfanlage.

  9.      Wettkämpfe im Bereich Sprint/Hürde ausschließlich mit frei gehaltenen Bahnen (z.B. Bahn 2/4/6/8).

  10.   Wettkämpfe im Block Lauf mit maximal 8 Teilnehmern je Lauf.

  11.   Es finden keine Staffelläufe statt.

  12.   Durchführung von Wettkämpfen in mehreren technischen Disziplinen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der weiteren Sicherheitsmaßnahmen (räumlicher Verteilung auf oder außerhalb der Anlage und/oder zeitversetzter Austragung).

Lasse Buchholz
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der Voraussetzungen ausschließlich beim Veranstalter/Anmelder liegen. Außerdem bezieht sich die Genehmigung durch den FLVW, unter dem Vorbehalt der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Kommune/Behörde, ausschließlich auf die sportliche Situation und auf den Termin.

Zur offiziellen Mitteilung des FLVW geht es hier.

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